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Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass es vor 35 Jahren eine Regel gab, auf die du und Andreas euch wohl bezieht.
Der vorangestellte erweiterte Infinitiv wird nicht vom Hauptsatz abgetrennt, wenn er das Subjekt vertritt.
Beispiel: Das verschmutzte Rheinwasser zu reinigen ist eine dringende Aufgabe.
Von einer Vertretung des Objekts durch den erweiterten Infinitiv war nirgendwo die Rede. Ich kann mir auch beim besten Willen keinen Satz vorstellen, in dem dies der Fall sein sollte.
Im Übrigen lässt sich die erste Regel gar nicht auf den Ausgangssatz anwenden.
Gruß von Kai