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Re: für Behörden "verbindlich"?

Autor:rrbth
Datum: Fr, 16.06.2006, 21:02

> Soll das etwa heißen, dass die neuen Rechtschreibregeln nicht
> für alle verbindlich sind?
Natürlich sind sie außerhalb der Schule nicht verbindlich!
Deshalb hat es mich schon immer gewundert, daß so viele Menschen auch privat nach den Regeln der Rechtschreibreform (welcher übrigens?) (zu) scheiben (versuchen).

Ach, dabei fällt mir ein, was ist eigentlich aus der Anweisung (?) des Bürgermeisters von Braunschweig für seine Stadtverwaltung geworden, der Rechtschreibreform nicht zu folgen?

Und:
Das Märchen (die Lüge?) von der "allgemeinen Verbindlichkeit" der Rechtschreibreform schien/scheint mit zur Durchsetzungsstrategie der Reformer zu gehören.

 

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Beiträge zu diesem Thema

"auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Fr, 16.6.2006, 10:09
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Julian von Heyl -- Fr, 16.6.2006, 10:31
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Fr, 16.6.2006, 10:35
für Behörden "verbindlich"?
Charlotte -- Fr, 16.6.2006, 14:12
Re: für Behörden "verbindlich"?
Julian von Heyl -- Fr, 16.6.2006, 14:22
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ich -- Fr, 16.6.2006, 16:06
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rrbth -- Fr, 16.6.2006, 21:02
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Charlotte -- Fr, 16.6.2006, 23:03
Re: für Behörden "verbindlich"?
ich -- Sa, 17.6.2006, 16:32