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Rechtschreibforum

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Re: für Behörden "verbindlich"?

Autor:Charlotte
Datum: Fr, 16.06.2006, 23:03
Antwort auf: Re: für Behörden "verbindlich"? (rrbth)

> Natürlich sind sie außerhalb der Schule nicht verbindlich!
> Deshalb hat es mich schon immer gewundert, daß so viele Menschen
> auch privat nach den Regeln der Rechtschreibreform (welcher
> übrigens?) (zu) scheiben (versuchen).

Danke rrbth für diese Klarstellung!! Ich wundere mich auch seit 1999 ...

> Ach, dabei fällt mir ein, was ist eigentlich aus der Anweisung
> (?) des Bürgermeisters von Braunschweig für seine
> Stadtverwaltung geworden, der Rechtschreibreform nicht zu
> folgen?

www.schriftdeutsch.de gibt unter "Aktuell", Eintrag Nr. 118 vom 24.05.06 gibt Auskunft darüber: Zitat:
"Konventionelle Schreibung in Braunschweig weiter gültig (24.05.2006)
Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Hoffmann lehnt die Rechtschreibreform weiter ab, scheut aber die letzte Konsequenz. In der Braunschweiger Zeitung (Online-Ausgabe) erklärt er: "Ich fand die Art und Weise, wie die Rechtschreibreform durch die Kultusministerkonferenz durchgedrückt wurde, skandalös. Ich habe mich vor einem Jahr für die Beibehaltung der alten Rechtschreibung ausgesprochen – wie zahlreiche Zeitungen und Schriftsteller. Leider haben die Ministerpräsidenten nicht den Mut gehabt, die Reform ganz zu stoppen. Viele der jetzt beschlossenen Änderungen gehen aber immerhin in die richtige Richtung. Ich habe meine Mitarbeiter nun angewiesen, die korrigierte Reform im dienstlichen Schriftverkehr umzusetzen. Soweit Mitarbeiter noch mit der alten, bewährten Rechtschreibung vertraut sind, können sie unbeanstandet darin fortfahren. Auch ich selbst schreibe weiterhin ,ß’ auch nach kurzem Vokal. Diese Vielfalt wird eine Sprache schon aushalten. Und der Prozess ist ja nicht abgeschlossen. Auch der Rat für Rechtschreibung soll ja weiterarbeiten. Wer weiß, wohin sich unsere Sprache und damit die Rechtschreibung noch entwickelt."

> Das Märchen (die Lüge?) von der "allgemeinen
> Verbindlichkeit" der Rechtschreibreform schien/scheint mit
> zur Durchsetzungsstrategie der Reformer zu gehören.

Den Eindruck muß man in der Tat gewinnen, wenn man aufmerksam beobachtet. Es gibt offensichtlich nicht wenige, die denken, daß es sogar ein "Rechtschreibgesetz" oder sowas ähnliches gibt - auch Formulierungen, wie "ist das erlaubt?" deuten ja darauf hin...

 

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Beiträge zu diesem Thema

"auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Fr, 16.6.2006, 10:09
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Julian von Heyl -- Fr, 16.6.2006, 10:31
Re: "auf den Verteiler oder in den Verteiler "
Miriam -- Fr, 16.6.2006, 10:35
für Behörden "verbindlich"?
Charlotte -- Fr, 16.6.2006, 14:12
Re: für Behörden "verbindlich"?
Julian von Heyl -- Fr, 16.6.2006, 14:22
Re: für Behörden "verbindlich"?
ich -- Fr, 16.6.2006, 16:06
Re: für Behörden "verbindlich"?
rrbth -- Fr, 16.6.2006, 21:02
Re: für Behörden "verbindlich"?
Charlotte -- Fr, 16.6.2006, 23:03
Re: für Behörden "verbindlich"?
ich -- Sa, 17.6.2006, 16:32