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> Wenn die Grundform eines Personennames „Andreas“ lautet, wie
> lautet der Name dann mit Apostroph „vor der Genitivendung -s“?
Das "s" in "Andreas" ist ja keine Genitivendung, sondern schlicht der letzte Buchstabe des Wortes, die "Genitivendung" wäre hier der Apostroph. Also greift die Regel nicht.
K16 des neues Dudens präzisiert:
Nicht als Auslassungszeichen, sondern in Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph gelegentlich in folgenden Fällen gebraucht:a) Vor der Adjektivendung -sch.
- die Grimm'schen Märchen (neben: die grimmschen Märchen)
- der Ohm'sche Widerstand (neben: der ohmsche Widerstand)b) Vor dem Genitiv-s <§ 97E>.
- Andrea's Blumenecke (zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas)
- Willi's WürstchenbudeNormalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt. Das gilt auch für Genitiv-s und Plural-s bei Initialwörtern und Abkürzungen.
- Brechts Dramen
- Hamburgs Reedereien
- des Lkws, die GmbHs, B.s Dramen,
- des Bds.© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM]
Man beachte die Gegenüberstellung "gelegentlich" und "normalerweise" und die fast schon süffisante Auswahl der Beispiele aus der Kreativwelt der Kleingewerbetreibenden im ersten Fall von b) ... ;-)
Grüße
Julian