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Nunmehr peinlich berührt stellt das Fräulein so eben fest, dass der werte Herr von Heyl in einem weiter unten liegenden Falle bereits eine gute Erklärung für ihre Verwirrung präsentierte:
"Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei dunklem bayrischen Bier) gilt nicht mehr. Im Dativ Singular Maskulinum und Neutrum wird allerdings das zweite Adjektiv gelegentlich schwach gebeugt: eine Flut von weißem elektrischen Licht ergoss sich breit in den Saal (Th. Mann); auf schwarzem hölzernen Sockel (Carossa); mit frischem, roten Gesicht (Döblin); nach schnellem materiellen Erfolg (Mannheimer Morgen). "
Quelle: http://www.korrekturen.de/forum/index.cgi/read/6753
Jetzt bleibt mir nur noch die folgende Frage: Müsste man etwa nach alter Rechtschreibung schwach beugen, oder haben diese Regel-Änderung und die Rechtschreibreform nichts miteinander zu tun? Und ist das gelegentliche schwache Beugen in oben genannten oder meinen Fällen als Fehler anzusehen?