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> Nunmehr peinlich berührt stellt das Fräulein so eben fest, dass
> der werte Herr von Heyl in einem weiter unten liegenden Falle
> bereits eine gute Erklärung für ihre Verwirrung präsentierte:
> "Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ
> Singular das zweite Adjektiv schwach gebeugt werden müsse (bei
> dunklem bayrischen Bier) gilt nicht mehr. Im Dativ Singular
> Maskulinum und Neutrum wird allerdings das zweite Adjektiv
> gelegentlich schwach gebeugt: eine Flut von weißem elektrischen
> Licht ergoss sich breit in den Saal (Th. Mann); auf schwarzem
> hölzernen Sockel (Carossa); mit frischem, roten Gesicht
> (Döblin); nach schnellem materiellen Erfolg (Mannheimer Morgen).
> "
> Quelle: http://www.korrekturen.de/forum/index.cgi/read/6753
> Jetzt bleibt mir nur noch die folgende Frage: Müsste man etwa
> nach alter Rechtschreibung schwach beugen, oder haben diese
> Regel-Änderung und die Rechtschreibreform nichts miteinander zu
> tun? Und ist das gelegentliche schwache Beugen in oben genannten
> oder meinen Fällen als Fehler anzusehen?
Das hat überhaupt nichts mit der Neuregelung der Rechtschreibung zu tun.
Die Regel lautet: Ein Adjektiv nach "dieser" wird schwach gebeugt, ein Possessivpronomen hingegen stark:
- mit diesem ersten Buch (nicht: diesem erstem Buch!)
- mit diesem seinem ersten Buch (seinem = stark, da Possessivpronomen)
Das ist etwas anderes als "mit frischem, rotem Gesicht"!
In deinem Beispielsatz muss es also "ersten" heissen.
Gruss
Rolf