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> Ich habe heute folgenden Satz im Unterricht behandelt.
> "Wem der Zahn gezogen wurde, dem wird Chlorhexidin zum
> Spülen empfohlen."
> Die Regel bei den Relativsätzen mit wer, wem, wen lautet ja,
> dass man das Demonstrativpronomen im HS weglassen kann, wenn der
> Kasus beider Pronomen übereinstimmt.
> Wieso funktioniert das in meinem Beispielsatz nicht? Ich finde
> das klingt ohne das DP komplett falsch.
Für mein Sprachgefühl klingt der Satz Wem der Zahn gezogen wurde, wird Chlorhexidin zum Spülen empfohlen nicht falsch. In diesem Satz kann meines Erachtens die Bezugskonstituente dem ohne Weiteres weggelassen werden, ein ungrammatischer Satz würde dadurch nicht entstehen. Relativpronomen und Bezugsnominal stimmen im Kasus überein: Sie haben also dieselbe syntaktische Funktion und sind kasusidentisch.