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Bezeugen kann man grundsätzlich nur Sachverhalte: „Ich bezeuge, daß der Fahrer getrunken hatte.“ Bezeuge ich die Trunkenheit des Fahrers, muß sie im Akkusativ stehen. Personen kann man hingegen nicht bezeugen. „Ich bezeuge den Fahrer“ geht nicht.
Zeugen (sofern es nicht um Fortpflanzung geht) kann man hingegen nur für oder gegen eine Person: „Ich zeuge für den Fahrer. Er hatte nicht getrunken.“
Weder zeugen noch bezeugen kann man über etwas oder über jemanden. Will man „über“ benutzen, muß man schon Zeugnis ablegen. Überzeugt?
Grüße, Olsen