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> Bezeugen kann man grundsätzlich nur Sachverhalte: „Ich bezeuge,
> daß der Fahrer getrunken hatte.“ Bezeuge ich die Trunkenheit des
> Fahrers, muß sie im Akkusativ stehen. Personen kann man hingegen
> nicht bezeugen. „Ich bezeuge den Fahrer“ geht nicht.
> Zeugen (sofern es nicht um Fortpflanzung geht) kann man hingegen
> nur für oder gegen eine Person: „Ich zeuge für den Fahrer. Er
> hatte nicht getrunken.“
> Weder zeugen noch bezeugen kann man über etwas oder über
> jemanden. Will man „über“ benutzen, muß man schon Zeugnis
> ablegen. Überzeugt?
> Grüße, Olsen
Moin Olsen,
yep, deine ersten beiden Absätze überzeugen mich voll - wusste doch, dass es jemand gibt, der das besser hinkriegt :-)
Aber beim letzten Absatz muss ich widersprechen; ich denke, dass es heißt "Zeugnis ablegen für"
Hab aber nochmal ein wenig gesucht, und siehe da: (und zwar im Universalwörterbuch)
7. be|zeu|gen Haben wir also beide recht - obwohl ich persönlich "über" definitiv nicht verwenden würde in dieser Konstellation, aber das ist ja anscheinend Geschmackssache.
LG Andrea