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Weil die Wortverbindung „ein Verdächtiger“ quasi das Gegenteil von sich selbst bedeuten kann (danke für die Idee, Karlheinz Nolte), habe ich mir dazu einen kleinen Text ausgedacht:
Ein Verdächtiger und ein Verdächtiger treffen sich zu einem klärenden Gespräch.
„Warum hast du mich verdächtigt?“, fragt der Verdächtige seinen Verdächtiger. Der Verdächtiger antwortet dem Verdächtigen: „Ich hatte so einen konkreten Verdacht.“ „Glücklicherweise gibt es in einem Rechtsstaat das Prinzip der Unschuldsvermutung“, erwidert der Verdächtige dem Verdächtiger, „nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss meine Schuld nachweisen.“
Mal im Ernst:
Literatur-Stellen für den Nominativ „ein Verdächtiger“ in der von Karlheinz Nolte angenommenen aktivischen Bedeutung zu finden, ist per se schwierig, da das Wort „normalerweise“ für die passivische Bedeutung verwendet wird.
Dativ- und Akkusativ-Belege gibt es aber:
https://www.korrekturen.de/forum.pl/page/1/md/read/id/110639/sbj/verdaechtiger-verdaechtigter/
Also müsste (theoretisch) auch der Nominativ möglich sein.
Gruß
Pumene