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> … wenn kein Film drin war?
Ja, sogar das steht in der Vereinbarung.
"Sollte das technische Equipment des Fotografen ohne sein Verschulden
ausfallen, beschädigt sein oder fehlerhaft arbeiten, bzw. die
produzierten Fotos fehlerhaft oder beschädigt sein und/oder die
nicht den Vorstellungen des Kunden ensprechen, kann der Fotograf
nicht haftbar gemacht werden, noch kann er zu Ersatzleistungen
herangezogen werden. Dies gilt auch bei Verlust des Bildmaterials.
Das oben vereinbarte Honorar ist trotzdem an den Fotografen zu
zahlen."
Hach! Ich liebe es Vereinbarungen und Verträge zu schreiben.
Außerdem sind solche Punkte wichtig. Angenommen ich fotografiere
und die Kamera fällt aus, oder die Speicherkarte erweist sich am
Ende der Produktion als defekt und die Bilder sind kaputt - wofür
ich nichts kann, da muss ich mich absichern.