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> "Sollte das technische Equipment des Fotografen ohne sein
> Verschulden
> ausfallen, beschädigt sein oder fehlerhaft arbeiten, bzw. die
> produzierten Fotos fehlerhaft oder beschädigt sind
du meinst: sein
> und/oder die
> Bildergebnisse nicht den Vorstellungen des Auftraggebers
> ensprechen, kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden, noch
> kann er zu Ersatzleistungen herangezogen werden. Dies gilt auch
> bei Verlust des Bildmaterials. Das oben vereinbarte Honorar ist
> trotzdem an den Fotografen zu zahlen."
Ganz ehrlich: Einen Photographen, der sich nicht sicher ist, ob sein Equipment funktioniert, der für diesen Fall keine Ersatzkamera besitzt, und der nicht die Verantwortung dafür übernehmen will, wenn er die gemachten Bilder verschlampt, würde ich niemals engagieren, ich hätte ja Angst, dass er über seine eigenen Füße stolpert oder dass er mit seinem Blitzlicht alles in Brand steckt. Ich würde das Ganze nochmal überdenken, da könnte man die Bilder ja gleich selbst machen, wenn der Photograph nicht weiß, was er macht, und das hinter einer möglichst unverständlichen Privatgrammatik auch noch zu verstecken beabsichtigt.
Die herzlichsten Grüße
Klaus