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> Ich dachte ...Punkt kann bzw. soll man nur setzten, wenn man
> eine vollständigen Satz hat, was bei Aufzählungen nicht der Fall
> ist!??
Genaugenommen ist dein Satz vollständig, und zwar:
Häufige Gründe für die Inanspruchnahme sind: erhöhtes Alter der Mutter und/oder mögliche Risikofaktoren haben auf das Kind eingewirkt (Wilken, 2000, S. 22).
Wird der Satz so gestaltet, wird das offensichtlicher.
Grüßle
Adele