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> es wäre erlaubt worden: 3. Person, Singular, Konjunktiv,
> Imperfekt
> Wäre meine Lösung gewesen.
> "Imperfekt" ist durchgestrichen, daneben steht:
> "Konjunktiv (Imperfekt wäre die Befehlsform!)"
> Kann mir das jemand erklären? Die Befehlsform ist meiner Meinung
> nach doch Imperativ?!?!?!
> Christina
Die Befehlsform heißt in der Tat "Imperativ", da schießen sich die Deutschlehrer mit ihren ganzen Fremdwörtern ständig selbst ins Knie.
Ob "Konjunktiv, Imperfekt" richtig ist? Ich bin dagegen, es ist der Konjunktiv II, aber ich habe den Verdacht (http://www.korrekturen.de/forum/index.cgi/read/17164), dass es irgendwo üblich ist oder war, den Konjunktiv II "Konjunktiv Imperfekt" zu nennen. "Imperfekt" ist übrigens veraltet, man sagt heut eher "Präteritum" zur einfachen Vergangenheitsform (obschon manche sich dagegen wehren).
Sei dem, wie ihm wolle, auch "3. Person, Singular, Konjunktiv II" reicht noch nicht, um "es wäre erlaubt worden" zu beschreiben. Es fehlt nämlich eine Angabe: Passiv.
...
Halt, "3. Person, Singular, Konjunktiv II, Passiv" reicht auch noch nicht, denn das hieße: "Es würde erlaubt." "Es wäre erlaubt worden" ist nämlich nicht der einfache Konjunktiv II, der sich am Präteritum orientiert, es ist die vollendete Form des Konjunktivs II, also jene, die sich am Plusquamperfekt orientiert.
Mann, so was kompliziertes in einem Deutschtest von einem Lehrer, der Imperatif und Imperfekt nicht auseinanderhalten kann! Oder Ist das Imper...-Problem vielmehr ein Problem bei der gegenseitigen Entzifferung der Handschriften?
Beste Grüße
Klaus