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> Die Formulierung ist von mir und
> klingt wunderschön und trifft genau den Sachverhalt.
Über Schönheit lässt sich bekanntlich nicht streiten.
> Gleich welcher Gründe bedeutet, dass das Ausfallhonorar
> auch dann zu zahlen ist, selbst wenn der Auftraggeber
> an dem Tag gestorben ist. Tod sein ist kein Grund mir
> abzusagen.
> Daher das "gleich welcher Gründe". Das bedeutet, dass
> mir der Grund, warum abgesagt wird, egal ist und das
> nicht zählt.
Werter Hirninger,
mag ja sein, dass "Gleich welcher Gründe" das heißen soll, aber das heißt es eben nicht! Diese Konstruktion ist in der deutschen Grammatik nicht möglich. Du müsstest schon unter deine Verträge schreiben, dass sie in der eigens dafür entwickelten Hirninger-Grammatik verfasst worden sind, in welcher der Genitiv die Signalwörter für eine folgende Begründung überflüssig macht: "Ach ja, des Straßenlärms bin ich aus der Stadt fortgezogen."
Du meinst "wegen gleich welcher Gründe", das wäre nämlich korrekt, wenn auch nur halb so schön wie "aus gleich welchen Gründen" oder "gleichgültig, warum" oder "warum auch immer" oder einfach nichts, denn ob du nun schreibst, dass ein Termin ausfällt, oder dass ein Termin aus nicht näher bestimmten Gründen ausfällt, ist ja wohl gehupft wie gesprungen.
Mittlerweile recht genervte Grüße
Klaus