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> oder anderes Beispiel:
> Ich werde überfallen, während ich auf dem Rückweg vom Auftrag
> bin und der Dieb klaut meine Kamera. Oder ich habe einen Unfall
> und die Karte geht flöhten. Da muss ich mich einfach absichern.
> Und daher der Satz in der Vereinbarung:
> "kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden, noch
> kann er zu Ersatzleistungen herangezogen werden. Dies gilt auch
> bei Verlust des Bildmaterials."
> Das ich natürlich trotzdem bezahlt werde ist logisch, weil ich
> ja nicht Schuld daran bin.
Soviel ist sicher, Hirninger – Du bist weder Jurist noch Fotograf. Um aber Dein Eingangsposting doch noch ernstzunehmen: ein Genitiv – nicht jeder oder gleich welcher, sondern just dieser Sorte – benötigt ein Bezugswort, sonst ist er einsam.
Grüße, Olsen