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Das ganze steht in folgendem Kontext:
Die schriftliche Standardvereinbarung eines Fotografen und Kunden des Fotografen.
Der Satz stammt aus dem Absatz über "Ausfallhonorare", was bedeutet, dass der Fotograf auch dann Geld kriegt, wenn der Kunde den Auftrag storniert.
Angenommen Kunde XY bucht mich als Fotograf, unterschreibt diese Vereinbarung und sagt dann 3 Tage vorher den Termin ab, muss er mir als Fotograf trotzdem ein Ausfallhonorar zahlen.
So zahlt beispielsweise mein Kunde, wenn er den Auftrag am Tag des Auftrages absagt, 100% vom vereinbarten Preis, bis zu einer Woche vorher 40 Prozent.
Das ist üblich. Denn Selbsständige müssen auch planen.
Was ist wenn ich einen Auftrag hab, der mir sicher ist, aber
dann abgesagt wird und ich bekomme keinen Pfennig?! = nix gut.
Daher Ausfallhonorar.
Daher lautet der ganze Abschnitt aus meiner Frage:
"Sollte der Auftrag vom Auftraggeber zurückgezogen werden, bzw. der Termin gleich welcher Gründe ausfallen oder nicht Zustande kommen, ist in jedem Fall ein Ausfallhonorar von 400,- Euro an den Fotografen zu zahlen, unabhängig davon, ob ihm Kosten, bzw. finanzielle Ausfälle oder Schäden enstanden sind. Sollte der Termin am Vortag oder am Erfüllungstag selbst abgesagt werden bzw. ausfallen, ist ein Ausfallhonor von 1200,- Euro zu zahlen.
Unter diese Regelung fallen auch Terminänderungen (sofern diese nicht vom Fotografen im Vorfeld bestätigt wurde)."
Tja, so ist das. (dieser Satz steht nicht in der Vereinbarung)
Euer Hirninger (steht auch nicht drin)