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Re: gleich welcher Gründe

Autor:Klaus
Datum: Mo, 14.07.2008, 00:40
Antwort auf: Re: gleich welcher Gründe (Hirninger)

"Sollte der Auftrag vom Auftraggeber zurückgezogen werden, bzw. der Termin gleich welcher Gründe ausfallen oder nicht Zustande kommen, ist in jedem Fall ein Ausfallhonorar von 400,- Euro an den Fotografen zu zahlen, unabhängig davon, ob ihm Kosten, bzw. finanzielle Ausfälle oder Schäden enstanden sind. Sollte der Termin am Vortag oder am Erfüllungstag selbst abgesagt werden bzw. ausfallen, ist ein Ausfallhonor von 1200,- Euro zu zahlen.
Unter diese Regelung fallen auch Terminänderungen (sofern diese nicht vom Fotografen im Vorfeld bestätigt wurde)."

Tja, wenn das so ist, finde ich das Ganze schon nur noch halb so schlimm. Hier verstehe ich sogar das "bzw.", es soll eine Art stärkeres Oder sein, als Oder zwischen Teilen, von denen eines bereits das Wort "oder" enthält - ich weiß nicht, ob man das darf, aber mir leuchtet es ein und ich würde es nicht durch "oder" ersetzen wollen, ohne den kompletten Satz umzustellen. Du benutzt "bzw." aber wirklich oft, das dritte könnte gefahrlos durch "oder" ersetzt werden.
Es bleibt die fehlende Präposition.
Und mir fällt gleich noch ein Fehler auf, man schreibt "zustande" klein und nach der neuen Rechtschreibung darf man auch "zu Stande" schreiben.
Und in der Klammer "wurden" mit N, Terminänderungen stehen ja im Plural. Als ich "wurde" ohne N las, dachte ich erst, die (einzählige) Regelung wäre gemeint, aber das wäre ohne Sinn.
"Enstanden" werte ich mal als Tippfehler.
Mann, bin ich ein Meckerkopp!Ich meine es nicht böse oder gehässig, glaub mir, aber bei korrekter Sprache hört jede Freundschaft auf.
Ganz liebe Grüße
Klaus

 

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