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Hallo Jesse,
> Die Fälle, in denen es stilistisch gut
> ist, den Konjuntkiv I in der zweiten Person Singular zu
> verwenden, sind ohnehin sehr begrenzt. Mir fällt spontan kein
> gutes Beispiel ein
gehoben/veraltet:
O xein' angellein Lakedaimoniois, hoti tede
keimetha tois keinon rhemasi peithomenoi
(Simonides von Keos)
Dic, hospes, Spartae nos te hic vidisse iacentes
dum sanctis patriae legibus obsequimur
(Cicero)
Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest
uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.
(Friedrich Schiller, Der Spaziergang 1795)
„Normalsprache“, heute
Hast du nicht gesagt, du hättest damals eine Kontaktanzeige mit ihren Daten erstellt, ...
(Bobo 2017)
Gruß
Pumene