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> im Dudenband (!)
>...
Erinnert mich irgendwie an GarageBand ;)
> Man kann einen Bindestrich setzen,
> wenn in einer Zusammensetzung aus einem
> Familiennamen als Bestimmungswort und
> einem Grundwort der Name hervorgehoben
> werden soll: Schiller-Museum, Opel-Vertretung,
> Hürlimann-Traktoren.
Im Gegensatz zum Duden, als einer schon sehr maßgebenden Quelle, ist in der Berufspraxis in Verlagen z.B. - in der Nähe zu geltender Rechtspraxis - erforderlich, Firmennamen, besonders wenn sie geläufig sind, eine Kenntlichmachung dieses Namens hervorzuheben.
Durch Bindestrich mindestens.
Sind sie - wie hier - geläufig, darf im Fließtext auch auf die zitierenden Anführungszeichen verzichtet werden. (Aber nicht wenn es sich um eine Anzeige handelt ;)
Wird über den Namen im Kontext, der die Familie betrifft, berichtet, sind die Regeln nicht so streng, und es darf nach Duden verfahren werden.
(Andernfalls wäre es, evt. aus rechtlichen Gründen teuer, eher ein Verfahren ;)
Danke für die ausführliche Zusammenfassung der Regeln zum Bindestrich nach Duden, auf jeden Fall :)
Und beste Grüße auch nach Regensburg
und an Dich, Julian - der so fleißig noch mehr
Volkshochschule auf Profi-Niveau anbietet:
Verkauft Euch aber nicht unter Wert ;) ihr Zwei!
&
Gute Luft hier :)