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> Ich glaube dir das auch gerne, aber könntest du mir irgendeinen
> Nachweis aus dem amtlichen Regelwerk oder so geben?
Da die Reformer mit ihren eher simplen Regelungen solche Sonderfälle vermutlich einfach nicht bedacht haben, ist das nicht ganz einfach. Es könnte sogar sein, dass du recht hast und "das verloren Gegangene" zumindest theoretisch eine mögliche Schreibweise ist. Ich werde mal beim Duden nachfragen, wie die das sehen.
Vergleichbare Fälle wären vielleicht der Totgeglaubte oder der Totgesagte, wobei im ersten Fall lt. Duden tatsächlich auch "der tot Geglaubte" richtig sein soll, obgleich man sich dabei fragt, was denn eigentlich ein Geglaubter ist. (Entsprechend würde man sich ja auch fragen, was ein Gegangenes ist.)
Beim Totgesagten scheiden sich die Geister: Der Wahrig führt hier auch brav den "tot Gesagten" auf ("tot Gesagte leben länger"), was ich für Unfug halte, weil man auch nach neuer Rechtschreibung nicht jmdn. "tot sagen" kann. Im Duden ist entsprechend nur "Totgesagte, der und die" verzeichnet.
Gruß
Julian