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Mir ist gerade etwas aufgefallen, um mal auf das umstrittene "verloren Gegangene" zurückzukommen:
In der Dudenregel 58 steht:
Partizipien richten sich nach den zugrunde liegenden Verbindungen mit Verben. Hier ist jedoch neben der Getrenntschreibung auch die Zusammenschreibung zulässig. Dasselbe gilt für die entsprechenden Substantivierungen <§ 36 (2.1)>.
(http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/getrennt-und-zusammenschreibung#K58)
Wenn man das wörtlich interpretiert, heißt das doch, dass alle Adjektivverbindungen, die in adjektivischer Form getrennt oder zusammengeschrieben werden, genauso auch in substantivierter Form behandelt werden. Das bedeutet, nach dieser Regel müsste "das verloren Gegangene" erlaubt sein.
Grüße
Xobox