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> Wenn die von mir verlinkte Seite zuverlässige Informationen
> gibt, sieht es so aus, als ob beides möglich wäre.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Kleinschreibung ist – neben der Großschreibung – nur dann ebenso gültig, wenn die angekündigte Einheit nach dem Doppelpunkt eine Folge, eine (Schluss-)Folgerung oder eine Begründung ist oder als Zusammenfassung des vorher Gesagten aufgefasst wird.
Vgl. die Erklärungen unter:
- http://gallmann.uni-jena.de/Pub/Syngraph_HSK_1996.pdf (s. PDF-S. 9)
- „Handbuch Zeichensetzung“, Abschnitt 193
Und genau aus diesen Gründen ist in den Beispielsätzen von GfdS – neben der Großschreibung – die Kleinschreibung ebenfalls korrekt.
Zu: Der Arm ist nicht gebrochen: alles in Ordnung.
Man kann die Kleinschreibung wie folgt rechtfertigen: Der Arm ist nicht gebrochen. Daraus folgt: [es ist] alles in Ordnung.
Zu: Selbstverständlich können wir samstags liefern: kein Problem!
Man kann die Kleinschreibung so rechtfertigen: Selbstverständlich können wir samstags liefern. Demzufolge [ist das für uns] kein Problem.
Und im Beispielsatz Das Haus, das Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: alles war den Flammen zum Opfer gefallen suggeriert die Kleinschreibung des ersten Wortes (hier: alles), dass der Doppelpunkt eine Zusammenfassung des vorher Gesagten einleitet.