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> Einspruch! Es mag ja nicht in den Dudenregeln stehen, aber
> erstens gibt es nichts, was grundsätzlich 'nicht zulässig' wäre,
> da das polizeilich nicht kontrolliert wird, und zweitens ist die
> einfache Anführung durchaus üblich für ironische Distanzierungen
> oder zur Kennzeichnung von 'Termini technici'. Das ist eher eine
> typografische Frage als eine orthografische.
Ich gebe dir insofern recht, als bei dieser Frage viele einfach machen, was ihnen gefällt.
Dass es aber keine rein typografische (Geschmacks-)Frage ist, dafür spricht allein die Tatsache, dass sich der Duden-Verlag dazu berufen gefühlt hat, hier Regeln aufzustellen. Sehr sinnvolle sogar, wie ich finde. In welchem Maße das dort "Vorgeschriebene" sich auch bewährt und durchsetzt, ist eine andere Frage. Mir ist bisher noch keine sinnvolle andere Regel begegnet, die den Einsatz von ganzen und halben Anführungszeichen festlegt; vielleicht kennst du ja eine.
"Polizeilich kontrolliert" werden Rechtschreibregeln natürlich nie. Ich habe mich zu einer etwas drastischen Formulierung genötigt gesehen, weil mein erster Erklärungsversuch nicht ganz angekommen war. Grundlage der Diskussion auf diesem Forum ist m. W. aber nach wie vor der Duden und seine Ableger.
Gruß
Andreas