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> Manchmal bin ich mir ob der mannigfaltigen Eingriffe in unsere
> Sprache nicht mehr sicher. Heute las ich in unserer Zeitung die
> Überschrift (sinngemäß) "Tödlicher XXX-Unfall in XXX -
> Urteil gefallen".
> Meiner Ansicht nach wird ein Urteil gefällt. Ob's gefällt oder
> nicht. Kann ein Urteil auch fallen?
> Danke und Gruß, Wolfgang
fällen (transitiv → Transitivität bedeutet die Überführungsfähigkeit ins persönliche Passiv):
Das Gericht fällt ein Urteil. („Urteil“ ist hier ein Akkusativobjekt)
Ein Urteil wurde gefällt. (Der Satz kann also ganz normal passiviert werden, mit „Urteil“ im Nominativ)
fällen hat in diesem Kontext die Bedeutung von:
(als gültig) aussprechen, verkünden¹
¹ Siehe Bedeutung 3 unter: www.duden.de/rechtschreibung/faellen#bedeutungen
fallen (intransitiv → intransitive Verben bilden kein persönliches Passiv):
Das Urteil fällt aber noch nicht.²/Das Urteil ist gefallen. (Hier gibt es kein Objekt; „Urteil“ ist hier ein Subjekt)
² Zitiert aus: www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/berg-genz-schwarzbau-verwaltungsgericht-maxhof-starnberger-see-1.5588465
fallen hat in diesem Kontext die Bedeutung von:
[unvermittelt] ausgeführt, durchgeführt, getroffen o. Ä. werden³
³ Siehe Bedeutung 9 a) unter: www.duden.de/rechtschreibung/fallen#bedeutungen
Obacht: Nicht alles, was gefallen ist, wurde vorher gefällt.