A Laut-Buchstaben-Zuordnungen
2 Konsonanten
2.2 Auslautverhärtung und Wortausgang -ig
§ 23 | Die in großen Teilen des deutschen Sprachgebiets auftretende Verhärtung der Konsonanten [b], [d], [g], [v] und [z] am Silbenende sowie vor anderen Konsonanten innerhalb der Silbe wird in der Schreibung nicht berücksichtigt. |
E1: Bei vielen Wörtern kann die Schreibung aus der Aussprache erweiterter Formen oder verwandter Wörter abgeleitet werden, in denen der betreffende Konsonant am Silbenanfang steht, zum Beispiel:
Konsonant am Silbenende usw. | Konsonant am Silbenanfang |
---|---|
Lob, löblich, du lobst | Lobes, belobigen (aber IsotopIsotope) |
trüb, trübselig, eingetrübt | trübe, eintrüben (aber Typ Typen) |
Rad, Radumfang | Rades, rädern (aber Rat Rates) |
absurd | absurde, Absurdität (aber Gurt Gurte) |
Sieg, siegreich, er siegt | siegen (aber Musik musikalisch) |
Trug, er betrog, Betrug | betrügen (aber Spuk spuken) |
gläubig | gläubige (aber Plastik Plastiken) |
Möwchen | Möwe (aber Öfchen Ofen) |
naiv, Naivling, Naivheit | Naive, Naivität (aber er rief rufen) |
Preis, preislich, preiswert | Preise (aber Fleiß fleißig) |
Haus, häuslich, behaust | Häuser (aber Strauß Sträuße) |
E2: Bei einer kleinen Gruppe von Wörtern ist es nicht oder nur schwer möglich, eine solche Erweiterung durchzuführen oder eine Beziehung zu verwandten Wörtern herzustellen. Man schreibt sie trotzdem mit b, d, g bzw. s, zum Beispiel: ab, Eisbein (Eis Eises), flugs (Flug), Herbst, hübsch, jeglich, Jugend, Kies (Kiesel), Lebkuchen, morgendlich, ob, Obst, Plebs (Plebejer), preisgeben, Rebhuhn, redlich (Rede), Reis (Reisig), Reis (= Korn; Reise fachsprachlich = Reissorten; aber Grieß), ihr seid (aber seit), sie sind, und, Vogt, weg (Weges), weissagen (weise)
§ 24 | Für den Laut [ç] schreibt man regelmäßig g, wenn erweiterte Formen am Silbenanfang mit dem Laut [g] gesprochen werden. |
Das betrifft Wörter wie:
ewig, Ewigkeit (wegen ewige), gläubig (wegen gläubige); aber unglaublich (wegen unglaubliche); heilig, Käfig, ruhig
E: In einigen Sprachlandschaften wird -ig mit [k] gesprochen; dann gilt § 23.
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