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E  Zeichensetzung

1   Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen

§ 69 Mit dem Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen, Aufforderungen, Grüßen, Wünschen oder Ausrufen.

Ich habe ihn gestern bestimmt gesehen! Komm bitte morgen! Du kommst morgen! Lasst uns keine Zeit verlieren! Du musst die Arbeit abgeben, weil morgen der letzte Termin ist!
Seht nach, was Paul macht! Sehen Sie nur, wie schön die Aussicht ist! Bitte fordern Sie ihn auf die Wohnung sofort zu verlassen! Frag ihn, ob er kommt!
Ruhe! Bitte nicht stören! Zurücktreten! Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Guten Morgen! Hoffentlich sehen wir uns bald wieder! Wäre nur die Prüfung erst einmal vorbei! Wenn ich dich noch einmal erwische, kannst du was erleben! Das ist ja großartig! Welch ein Glück! Au! Das tut weh! Nein! Nein!

Zum Punkt nach Aufforderungen ohne besonderen Nachdruck siehe § 67 E2.

E1: Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz oder als Teile einer Aufzählung verstanden, entsprechend § 71 mit Komma (siehe auch § 79(2) und (3)):

Das ist ja großartig, welch ein Glück! Au, das tut weh! Nein, nein!

E2: Zur Kennzeichnung eines besonderen Nachdrucks setzt man auch nach freistehenden Zeilen ein Ausrufezeichen.

Dies betrifft

(1) Überschriften und Werktitel:

Chance für eine diplomatische Lösung!
Kämpft für den Frieden!
Endlich!

Zum Punkt siehe § 68(1); zum Fragezeichen siehe § 70 E2.

(2) die Anrede: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

E3: Nach der Anrede etwa in Briefen kann man ein Ausrufezeichen oder entsprechend § 79(1) ein Komma setzen:

Sehr geehrter Herr Schröder!
Entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

Sehr geehrter Herr Schröder,
entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

In der Schweiz auch ohne Zeichen am Ende:

Sehr geehrter Herr Schröder
Entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...

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