E Zeichensetzung
4 Markierung von Auslassungen
4.1 Apostroph
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.
Zu unterscheiden sind:
a) | Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96), |
b) | Gruppen, bei denen der Gebrauch des Apostrophs dem Schreibenden freigestellt ist (siehe § 97). |
§ 96 | Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen. |
Dies betrifft
(1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles Schriften, Carlos Schwester, Ines gute Ideen, Felix Vorschlag, Heinz Geburtstag, Alice neue Wohnung
E1: Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
E2: Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes Filmfestspiele, Boulez bedeutender Beitrag, Giraudoux Werke
(2) Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder missverständlich sind:
In wengen Augenblicken ... s ist schade um ihn. Das Wasser rauscht, das Wasser schwoll.
(3) Wörter mit Auslassungen im Wortinneren wie:
Ddorf (= Düsseldorf), Mgladbach (= Mönchengladbach), Kudamm (= Kurfürstendamm)
§ 97 | Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind. |
der Käptn, mitm Fahrrad
Bitte, nehmen S (= Sie) doch Platz! Das war n (= ein) Bombenerfolg!
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlos Taverne, Einsteinsche Relativitätstheorie
Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch siehe auch § 49 und § 62.
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