E Zeichensetzung
5 Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen
5.2 Schrägstrich
§ 106 | Mit dem Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter (Namen, Abkürzungen), Zahlen oder dergleichen zusammengehören. |
Dies betrifft (1) die Angaben mehrerer (alternativer) Möglichkeiten im Sinne einer Verbindung mit und, oder, bzw., bis oder dergleichen:
die Schüler/Schülerinnen der Realschule, das Semikolon/der Strichpunkt als stilistisches Zeichen, Männer/Frauen/Kinder; Abfahrt vom Dienstort/Wohnort, die Rundfunkgebühren für Januar/Februar/März, Montag/Dienstag, Wien/Heidelberg 1996, September/Oktober-Heft (auch September-Oktober-Heft; siehe § 44)
die Koalition CDU/FDP, die SPÖ/ÖVP-Koalition
das Wintersemester 2005/06, am 9./10. Dezember 2005
(2) die Gliederung von Adressen, Telefonnummern, Aktenzeichen, Rechnungsnummern, Diktatzeichen und dergleichen:
Linzer Straße 67/I/5-6, 0621/1581-0, Az III/345/5, Re-Nr 732/24, me/la
(3) die Angabe des Verhältnisses von Zahlen oder Größen im Sinne einer Verbindung mit je/pro:
im Durchschnitt 80 km/h, 1000 Einwohner/km²
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