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Was hat das Partizip II jetzt mit dem Thema zu tun? Die von mir genannten Beispiele stehen doch im Perfekt.
Ich weiß auch nicht, was das Dagegenargumentieren bringen soll. Das von mir anfänglich verlinkte Video von belleslettres.eu sagt doch schon alles dazu: Die Perfekt-Regeln sind je nach zurate gezogenem Grammatik-Werk unterschiedlich - aber egal, wie man es wendet, geschriebenes Perfekt ist nicht falsch.
Auf der einen Seite resümiert Pons in "Die große Grammatik, Deutsch" auf S. 271: "Eindeutige Regeln zum Gebrauch der beiden Zeiten [Anm: Präteritum und Perfekt] gibt es jedoch nicht."
Demnach ist Perfekt in Bewerbungen nicht falsch.
Auf der anderen Seite stellt das 2010 erschienene Grammatikbuch "Deutsch für junge Profis" vom bekannten Sprachstillehrer Wolf Schneider auf S. 63 folgende Regel auf: "Jede vergangene Handlung, die in die Gegenwart hineinwirkt, muss im Perfekt stehen."
Demnach ist der Gebrauch vom Perfekt in Bewerbungen sogar zwingend notwendig, wenn gegenwartsbezogene Dinge wie z.B. Wissenszuwächse beschrieben werden.
Konkret: Würden Sie eine Bewerbung als Sekretär an Wolf Schneider schreiben und dabei argumentieren "Ich erlernte das Zehnfingertippen 1990 in einem Schreibmaschinenkurs.", so würde Schneider (und jeder Leser seines Buches) daraus messerscharf schlussfolgern, dass Sie heute nicht mehr des Zehnfingertippens mächtig sind. Ist doch doof, oder? Besser: "ich habe ... erlernt".
Deshalb meine Empfehlung: Bei Gegenwartsbezug sicherheitshalber immer das Perfekt verwenden! Wie es eben auch Werbung & Presse tun.