
Sprach|regeln
Plural-Akronyme und der Plural: AGB oder AGBs? FAQ oder FAQs?
Bei dieser Frage besteht Uneinigkeit: Schreibt man AGB oder AGBs? FAQ oder FAQs? Hilfesuchende und Hilfsbedürftige findet man reichlich – doch vermeintliche Antworten sind meist nur halb durchdacht oder unvollständig. Die Deklination dieser im doppelten Sinne besonderen Vertreter der Abkürzungen hat durchaus ihre Tücken. Hier der Versuch, es auf den Punkt zu bringen.
Akronyme sind Abkürzungen, die aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildet werden. Das können zusammengesetzte Wörter (Atomkraftwerk = AKW) oder Wortgruppen (elektronische Datenverarbeitung = EDV) sein. Auf weitere Besonderheiten wird im Rahmen dieses Beitrags nicht eingegangen.
In der Regel wird der Plural dieser (meist) in Großbuchstaben geschriebenen Wortneubildungen mit einem (fakultativen) Plural-s markiert; die grammatischen Eigenschaften solcher Wörter sind unabhängig von denen des zugrunde liegenden Ausdrucks. Falsch ist somit die Verwendung einer auf das Grundwort zurückgehenden abweichenden Endung (AKWe) oder gar eines Apostrophs (AKW’s).
Verbreiten sich derartige Wörter, wird zugunsten der Lesbarkeit oft auch die Kleinschreibung üblich – meist neben der normalen Akronymgroßschreibung. Beispiel: LKW / Lkw.
Wörter wie LKW oder AKW findet man im Duden. Auch das Wort FAQ findet sich, das Wort AGB dagegen nicht. Hier wird dann tendenziell das Plural-s als fakultativ (AKW) oder sogar selten (LKW / Lkw) verzeichnet. Ähnliches gilt für das Genitiv-s. Beim Ufo / UFO wiederum verlangt der Duden zwingend nach einem Plural-s. Der Wahrig sieht es teilweise dann doch etwas anders (so etwa bei der Pluralendung von LKW: nur Lkws / LKWs), kennt AGB allerdings ebenfalls nicht. Das befriedigt insgesamt wenig und man wünscht sich etwas, an das man sich halten kann. Grundsätzlich gilt: Wenn man ein Plural- oder Genitiv-s setzt, macht man in der Regel nichts falsch. Doch keine Regel, wo keine Ausnahme ist.
Abkürzungen im Plural (Plural-Akronyme): Wenn man es mit Akronymen zu tun hat, die auf eine Wortgruppe oder eine Wortzusammensetzung zurückgehen, die ihrerseits bereits im Plural steht, dann sieht es anders aus. Beim Wort LKW ist die Besonderheit, dass das zugrunde liegende zusammengesetzte Wort im Singular und im Plural gleich lautet. AGB und FAQ dagegen gibt es im Singular schlicht nicht. Es ist deshalb zu kurz gegriffen, wenn man derartige Plural-Akronyme bezüglich ihrer grammatischen Eigenschaften als normale Akronyme betrachtet. Genauso, wie es nicht befriedigt, wenn man sich bei mittlerweile verbreiteten Wörtern jeweils nur auf die Gepflogenheiten einer Fachsprache beruft.
Im Singular ergibt das Plural-s keinen Sinn: Wenn ein Unternehmen AGB hat oder eine Website FAQ zur Verfügung stellt, dann steht auch kein Plural-s. Für dieses gibt es keinen Grund. Zwar handelt es sich tatsächlich um eine Wortneubildung, deren grammatikalische Eigenschaften man nicht auf die des Grundworts zurückführen kann – allerdings gibt es eben schlicht keine AGB oder FAQ in der Einzahl und es ist der Sprache nicht fremd, dass Substantive nur im Plural existieren: Ferien, Kosten, Leute, Röteln (derartige Wörter nennt man Pluraliatantum; Mehrzahl auch: Pluraletantums, Einzahl: Pluraletantum). Sinnvoll ist bei derartigen Akronymen nur die Schreibung ohne Plural-s. Man kann Plural-Akronyme, wenn man möchte und Spaß an wohlklingenden Komposita hat, auch als „Pluraletantumakronyme“ bezeichnen; ihre grammatischen Eigenschaften sind allerdings nicht vergleichbar, wie in der Folge deutlich wird. Zu einem Plural-s bei den nur im Plural möglichen Akronymen AGB und FAQ neigt man vielleicht auch deshalb, weil es sich um Feminina handelt – der bestimmte Artikel die steht hier aber gerade nicht für die Mehrzahl einer zugrunde liegenden Singularform des Akronyms (die existiert nicht), sondern bereits für die Abkürzung im obligatorischen Plural. Auch aus phonetischen Gesichtspunkten ergibt sich hier nichts anderes.
Der doppelte Plural: Allerdings sieht es im Plural anders aus – nämlich im „doppelten“ Plural. Wenn mehrere Unternehmen AGBs haben, kann man diese miteinander vergleichen. Dann spricht man eben von mehreren AGBs verschiedener Unternehmen oder den FAQs auf verschiedenen Websites. Herkömmliche Pluraliatantum können keinen Plural bilden – aber wenn in der Sprache eine Wortneubildung zur Verfügung steht, die sowohl im Singular, als auch im Plural stehen kann, dann gibt es aus sprachlicher Sicht prinzipiell keinen Grund, das Plural-s nicht zu verwenden (auch, wenn der zugrunde liegende Begriff selbst gar keinen Plural bilden kann). Es handelt sich also um Abkürzungen im Plural, die die Fähigkeit genießen, zusätzlich einen Plural im doppelten Sinne zu bezeichnen. Eine Möglichkeit mehr, das Gemeinte grammatisch zu markieren.
Verwirrend: Der Duden etwa verordnet den FAQ ein nicht fakultatives Plural-s. Fraglich ist hier, welcher Plural gemeint ist – die herkömmliche Benennung der Genitiv- und Pluralendung in Wörterbüchern reicht nicht aus, um eine eindeutige Verwendung bei besonderen Wortformen wie Plural-Akronymen zu kennzeichnen. Die Grundform lautet auch im Duden FAQ. Da FAQ aber immer einen Plural bezeichnen, darf man die im Duden verzeichnete Form FAQs also so verstehen: Nahezu jedes Internetportal sollte seinen Nutzern hilfreiche FAQs zur Verfügung stellen. Nicht: Die FAQs dieser Website waren mehr als dürftig. Eine Frage aus den FAQ einer Website ist ihrerseits keine FAQ, eine Geschäftsbedingung aus AGB keine AGB.
Zwingend ist das aber nicht: Man kann, so die Tendenz, allerdings auch auf das Plural-s verzichten, wenn AGBs oder FAQs im „doppelten Plural“ verwendet werden. Das hat sich im Sprachgebrauch für den (einfachen) Plural von Singular-Akronymen verbreitet – und es spricht nichts dafür, Plural-Akronyme hier grundsätzlich anders zu behandeln. Auch bei normalen Akronymen kennzeichnet man den Plural bereits durch den Artikel oder den Satzzusammenhang in vielen Fällen ausreichend. Ein Grund, weshalb man auf das Plural-s bei Akronymen oft verzichtet: der LKW, die LKW. Ausnahme: Deckt sich der Plural und der Singular des bestimmten Artikels die (also bei Feminina), dann setzt man das Plural-s in der Regel auch bei Akronymen, um Verwechslungen zu vermeiden (die AG / die AGs). Da das für die hier behandelten Plural-Akronyme (die AGB, die FAQ) ebenfalls gilt, kann man hierin allerdings eine weitere Legitimation für ein Plural-s sehen:
Die anwesenden Gesellschafter überarbeiten ihre AGB (die gemeinsamen AGB).
Die anwesenden Gesellschafter überarbeiten ihre AGBs (die AGBs ihrer unterschiedlichen Unternehmen).
Am Rande: Das „Große Wörterbuch der deutschen Sprache“ aus dem Dudenverlag wurde in der aktuellen 4. Auflage (nur elektronisch erschienen) um das Lemma „AGBs“ ergänzt und bewertet diese Schreibung nüchtern als umgangssprachliche Variante von „AGB“. Eine wenig dienliche Manifestierung einer Falschschreibung.
Und dann wäre da noch die Fachsprache: In der Fachsprache, etwa in der Juristerei, ist dagegen die endungslose Verwendung von Akronymen üblich: die AGB der Unternehmen. Das gilt auch für das Genitiv-s. Abkürzungen gelten hier als unveränderliche Begriffe. Rückschlüsse für den allgemeinen Sprachgebrauch sollte man hieraus allerdings nicht ohne Weiteres ziehen. Bei AGB handelt es sich etwa um ein Wort, das bereits seit langem Einzug in die normale Sprache gehalten hat. Hier müssen sich ursprünglich in einer Fachsprache entstandene Wörter den herkömmlichen grammatischen Regeln stellen.
Für das Genitiv-s gilt: Tendenziell, wenn man den Sprachgebrauch betrachtet oder Wörterbücher aufschlägt, bilden Akronyme eher kein Genitiv-s. Man kann, muss es aber nicht setzen und die Wörterbücher tendieren dazu, es wegzulassen. Satzzusammenhang oder Artikel weisen in der Regel schon deutlich auf den gemeinten Kasus hin. Anderes gilt auch nicht für Pluraliatantum, die als Pluralwörter keine Genitivendung kennen (wegen der Leute) und damit bereits in der Grundform bei der Genitivendung dem Plural normaler Substantive entsprechen, die ebenfalls keine Genitivmarkierung erhalten (wegen der Bälle). Auch in den Fachsprachen ist das Genitiv-s tendenziell nicht zu finden (die Paragrafen des BGB). Aufgrund der unabhängigen grammatischen Eigenschaften von Akronymen findet sich im normalen Sprachgebrauch jedoch kein Grund für eine generelle Regel, die eine Genitiv-Endung ausschließt. Weder für Akronyme, die einen Singular kennen, noch für solche, die nur in einer Plural-Grundform existieren. Es erscheint insgesamt wenig überzeugend, Einzelregelungen zu erschaffen (wenn diese nicht durch den Sprachgebrauch oder in der Fachsprache gefestigt wurden). Der Duden spendiert dem UFO / Ufo und dem LKW (und den meisten anderen Akronymen) ein fakultatives Genitiv-s, etwa dem GAU (größter anzunehmender Unfall) weist er es jedoch zwingend zu. Für FAQ schließt er es ganz aus. Überzeugender erscheint: Man kann auch „wegen der AGBs“ oder „wegen der FAQs“ schreiben – kann aber auch getrost darauf verzichten (wegen des GAU verloren viele Menschen ihr Zuhause). Meist dürfte man hiermit auch die elegantere Variante gewählt haben, da regelmäßig der Genitiv durch Artikel und Satzzusammenhang bereits deutlich markiert wird und Akronyme mithin Verkürzungen sind und in dieser Eigenschaft sinnvollerweise nicht uneingeschränkt herkömmlichen grammatischen Regeln folgen müssen. Bei Plural-Akronymen spricht zusätzlich deren bereits aufgezeigte Verwandtschaft mit echten Pluraliatantum und herkömmlichen Substantiven im Plural (beide ohne Genitivmarkierung) dafür, auf ein Genitiv-s zu verzichten. Auch feminine Substantive im Singular erhalten keine abweichende Genitivendung (wegen der Bedingung; wegen der Frage).
Wie man sieht, ist die Sache also tatsächlich nicht eindeutig. Ob AGBs oder AGB, ist keine einschichtige Frage, die Dumm und Schlau auf den ersten Blick voneinander scheidet. Sondern eine Frage der jeweiligen Verwendung, allgemeiner grammatischer Grundsätze und des Sprachgebrauchs. Solange man den Apostroph nicht in Betracht zieht (das weist einen in den meisten Fällen gerade nicht als Sprachkenner aus), macht man nichts falsch, wenn man ein Plural-s auch bei Plural-Akronymen setzt. Aber bitte nur, wenn das Plural-Akronym mehrere seiner Gattung bezeichnen soll.
Ruwen Schwerin am 09.02.12 | Kommentare (2) |
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Kommentare
1 Stefanie Schwarz
Sehr geehrtes Team,
in ihrem überaus interessanten Beitrag befindet sich im allerletzten Absatz in der vierten Zeile am Ende ein Artikel-Fehler. "Apostroph" ist "männlich" und nicht "sächlich", also heißt es "der Apostroph".
Ich hoffe, einen kleinen Beitrag geleistet haben zu können
und sende
freundliche Grüße
Stefanie Schwarz
Geschrieben von Stefanie Schwarz am February 9, 2012 2:20 PM
2 Julian von Heyl
@Stefanie Schwarz: Schon ausgebessert, danke!
Geschrieben von Julian von Heyl am February 9, 2012 2:26 PM
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