korrekturen.de | Portal für Rechtschreibung

Kurz erklärt

Recht haben oder recht haben?

Wer »recht haben« kleinschreibt, hat recht. Zwar ist seit der Rechtschreibreform auch die Großschreibung »Recht haben« erlaubt, und zwischen 1996 und 2006 galt sogar nur diese als richtig, doch mittlerweile ist auch die Kleinschreibung wieder zugelassen und wird vom Duden und von den deutschsprachigen Nachrichtenagenturen als bevorzugte Variante empfohlen.

Die Wendung »recht haben« ist sprachlich nicht leicht zu bestimmen. Einerseits wird haben häufiger mit Substantiven verbunden: Angst haben; Spaß haben; Zeit haben. Dies spräche dafür, dass wir es auch hier mit dem Substantiv Recht zu tun haben. Gestützt wird diese Ansicht dadurch, dass es ganz ähnliche Wendungen gibt, bei denen wir es explizit mit dem Substantiv Recht zu tun haben: »Dazu hast du kein Recht!« Insbesondere im juristischen Zusammenhang ist das großgeschriebene Substantiv Recht mit einer Reihe von Wendungen verbunden: Recht finden, Recht sprechen; sein Recht suchen und bekommen; das Recht anwenden, vertreten, verletzen, beugen.

Für die Kleinschreibung spricht hingegen, dass sich »recht haben« mit näher bestimmenden Adverbien wie »sehr; ganz; vollkommen« erweitern lässt, was bei zum Beispiel »Spaß haben« nicht geht: »Da hast du ganz recht« oder »Er hat sehr recht« – aber: »Er hat viel (nicht: sehr) Spaß«. Auch die Möglichkeit der Satzstellung »Wie recht du doch hast!« weist auf ein Adjektiv hin, denn »Wie Spaß du doch hast!« wäre zweifellos ungrammatisch.

Im Duden Band 1 finden sich zum Stichwort »recht / Recht« die folgenden Beispiele für schwankenden Gebrauch in der Groß- oder Kleinschreibung, wobei die Dudenredaktion jeweils die Kleinschreibung empfiehlt:

– du hast recht oder Recht daran getan
– recht oder Recht haben; wie recht sie hat!; du hast ja so recht!
– recht oder Recht behalten
– recht oder Recht bekommen
– jmdm. recht oder Recht geben
© Duden – Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl. Mannheim 2009 [CD-ROM]

Interessant ist dabei die zweite Zeile: In intensivierenden Wendungen wie »wie recht sie hat!« oder »du hast ja so recht!« lässt der Duden nur die Kleinschreibung zu. Auch etwa die Wendung »alles, was recht ist« lässt der Duden nach § 56 der Rechtschreibregeln nur kleingeschrieben gelten. Wenn man aber hier nur kleinschreiben darf, lassen sich kaum noch Argumente dafür finden, »du hast recht« großzuschreiben.

Vgl. auch
Wortliste: recht haben / Recht haben

Julian von Heyl am 13.07.12 | Kommentare (16) | Visits: 46638

Rubrik Kurz erklärt:

Die deutsche Sprache ist gespickt mit Fallstricken. Hier gehen wir auf ausgewählte Problemfälle ein und liefern kurze Erklärungen und Definitionen zu Schreibweise, Grammatik und praktischer Anwendung.

Kommentare

1  Friedhelm Klein

Alles, was recht ist: Ohne rechthaberisch sein zu wollen, schreibt man "recht haben" mit Recht klein.

Der Skandal ist, daß die Propaganda von 1996 bis 2006 das Großschreiben verlangt hat, daß Millionen Bücher so gedruckt wurden, ebenso viele Schulkinder so schreiben mußten und uns Erwachsenen beim Lesen die Augen wehtaten.

Nun, da wir Mutterprachler nach und nach die von den Deutschbastlern angerichteten Schäden reparieren, sollten wir nicht so tun, als wenn nichts gewesen wäre!

Geschrieben von Friedhelm Klein am 04.09.12 12:04

2  Ein besorgter Bürger

'Interessant ist dabei die zweite Zeile: [...] Auch etwa die Wendung „alles, was recht ist“ lässt der Duden nach § 56 der Rechtschreibregeln nur kleingeschrieben gelten. Wenn man aber hier nur kleinschreiben darf, lassen sich kaum noch Argumente dafür finden, „du hast recht“ großzuschreiben.'

In diesem Fall bezieht es sich ja nicht auf das Recht, sondern auf "recht = richtig". Dieses Argument ist demnach nicht richtig, sondern eher nichtig. Die Großschreibung ergibt mehr Sinn ist damit ist es für mich logisch, dass es "Recht haben" heißen muss.

Geschrieben von Ein besorgter Bürger am 26.09.12 15:12

3  das Recht

Ich bin auch der Meinung, das es "recht haben" heißen muss. Weil es in der Regel nicht um das juristische Recht geht. Dann wäre die Großschreibung wohl angebracht. Ansonsten nicht!

Geschrieben von das Recht am 12.10.15 10:52

4  Holger

Das habe ich eigentlich schon immer richtig gemacht.
Alles was recht ist, bezieht sich auf Rechthaberei bzw. ob etwas falsch oder richtig ist.
Wer 'Recht hat', der bezieht sich auf Recht und Gesetz oder alles was Legislative und Judikative so aushecken. Daher sollte es unser gutes Recht sein, auch 'Recht haben' zu dürfen. Allerdings nur in solchem Zusammenhang.

Geschrieben von Holger am 15.11.15 18:36

5  Paul Moll

"... so meinte er erst recht Recht zu haben." -
Ist das korrekt?

Geschrieben von Paul Moll am 08.02.18 01:54

6  Julian von Heyl

@Paul Moll: Beides ist korrekt:

... so meinte er erst recht Recht zu haben.
... so meinte er erst recht recht zu haben.

Die zweite Variante mit der Kleinschreibung ist die empfohlene Variante, wie oben im Artikel nachzulesen ist.

Geschrieben von Julian von Heyl am 08.02.18 02:59

7  Rechthaberei

Sie haben recht/Recht! Ich denke beides ist möglich.
Ich würde die Großschreibung bevorzugen, denn: sie hat ja das Recht auf ihrer Seite. Insofern bezieht es sich meines Erachtens eher auf das Recht als auf die Richtigkeit.
Die Rechtschreibreform hat hier die Sache jedenfalls nicht vereinfacht.

Geschrieben von Rechthaberei am 16.05.18 22:14

8  Annette

Vielen Dank an die Autoren für die verständnisvollen Erklärungen.

Geschrieben von Annette am 17.09.18 14:03

9  Dennis Hill

Wie kann man, etwas ‚haben‘, dass kein Substantiv ist? Ich habe Glück, Pech, Geduld, Geld, Zeit, Schwein, Unrechtl/ unrecht ??? recht 🤔
Logischer ist es im Englischen, denn da IST man recht – You are right, Spanisch nimmt haben_ tienes razon

Ich finde die großgeschriebene Variante logischer und sinnvoller, denn letztendlich kann man nur Substantive ‘haben’

Tja, Obwohl...🤔
auf der anderen Seite... man hat ”ganz recht “ deutet bestimmt nicht auf einen Substantiv hin, insofern muss es doch ‚ “recht” heißen.


Mein Fazit: Beides müsste stimmen und keins der beiden Varianten sollte bevorzugt.

Bleibt nur zu fragen, ob ihr mir völlig recht oder lieber völlig Recht gebt?
Mal sehen
Dennis

Geschrieben von Dennis Hill am 22.09.19 10:32

10  Astrid Brammann

Ich werde es im juristischen Sinn groß schreiben und wenn ich "richtig" dafür einsetzen kann werde ich es klein schreiben. Danke, war sehr aufschlussreich.😊


😊

Geschrieben von Astrid Brammann am 30.03.20 13:37

11  Immanuel Asmus

„Ich bin ganz Ohr.“
„In dieser Hinsicht ist er vollkommen Preuße.“
– Diese beiden Sätze verdeutlichen, dass die Wörter „ganz“ und „vollkommen“ nicht zwingend auf Adjektive hindeuten.

„Ich habe frei.“
– Dieses Beispiel zeigt ganz klar, dass „haben“ nicht nur mit Substantiven (oder Pronomen) verwendet wird.

Die zitierte Wendung „Wie recht sie hat“ deutet allerdings eindeutig auf ein Adjektiv – mir jedenfalls fällt beim besten Willen kein Beispiel ein, wo „wie“ ein Substantiv näher bestimmt. Allenfalls von Substantiven abgeleitete Adjektive: „Wie wurst mir das ist“; „wie scheiße ich das finde“ u.s.w.

Schreibt man eigentlich auch: „Das ist doch völlig banane!“?

Geschrieben von Immanuel Asmus am 22.05.20 19:09

12  Katrin Czerny

Mir ist es jedenfalls recht, wenn man "recht haben" klein schreibt, es wirkt etwas bescheidener.

Geschrieben von Katrin Czerny am 17.02.21 22:16

13  Olaf Lange

Und mir ist es vollkommen egal - wie man es schreibt.

Geschrieben von Olaf Lange am 25.08.21 16:17

14  Angelika

Immer wieder stoße ich auf diese Unsicherheit. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Verwenden wir "recht" im Sinne von "richtig", schreibt man klein.
Verwenden wir "Recht" im Sinne von "Recht", wird großgeschrieben; und hier ist nicht nur "Recht" in Bezug auf die Justiz gemeint.
Funktioniert bei Schuld und schuld doch auch. "Du bist schuld" = klein. "Du hast Schuld" = groß.

Geschrieben von Angelika am 17.12.23 13:43

15  Pipau

Ich bin hier gelandet, weil ich wissen wollte, wie das heute genau geregelt ist. Dass beides richtig ist, scheint mir sinnvoll zu sein, wobei es Sinn macht, je nach Situation der einen oder anderen Variante den Vorzug zu geben.

Im Detail sehe ich es gleich wie einige andere Kommentarschreiber: "haben" ist ein transitives Verb, und ein blosses Adjektiv kann nicht Objekt sein. Ausnahme: Wenn es im direkten Zusammenhang mit einem Nomen steht, z.B. "wir haben nur getrocknete Datteln, das Geschäft gegenüber hingegen hat frische" (gemeint sind Datteln), was bei "Recht haben" aber nicht der Fall ist.

"ich habe schön", "du hast bunt", "wir haben gross" gibt es hingegen alles nicht.

Dabei steht die Begründung, dass Formulierungen wie "da hast du ganz Recht/recht" darauf hindeuten, dass es sich hier um ein Adjektiv handelt, auf etwas wackligen Beinen, denn es gibt im Zusammenhang mit "haben" auch keine Entsprechungen wie "da hast du ganz schön", "ihr habt ja sehr grün" etc.).

In der Sprache bürgern sich halt manchmal Formen ein, die sich nicht ins Korsett grammatischer Ordnung pressen lassen.

Ich habe fertig!

Geschrieben von Pipau am 06.01.24 12:00

16  Pipau

P.S. Dass ich "ein bloßes Adjektiv" mit "ss" geschrieben habe, ist ein ärgerlicher Fehler, aber in der Schweiz gibt es generell kein "ß"…

Geschrieben von Pipau am 06.01.24 12:03

Schreiben Sie einen Kommentar:

Kommentar

*

*

 Ja  Nein

 Bei Antworten auf meinen Kommentar benachrichtigen


Die mit einem * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht!

Nutzen Sie bitte für Suchanfragen die Wörtersuche rechts oben im Kasten oder das obenstehende Google-Suchfeld. Mit der benutzerdefinierten Google-Suche wird die gesamte Website durchsucht.