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Leserfragen

Strafanzeige stellen oder erstatten?

Ihre Frage:
In der Presse und in den sozialen Medien heißt es immer öfter »stellte Strafanzeige« – eine Formulierung, bei der sich mir die Zehennägel aufstellen. Zu Recht? Ich ging bislang davon aus,

  • eine (Straf-)Anzeige werde erstattet;
  • ein Strafantrag werde gestellt.

Liege ich damit falsch?

Unsere Antwort:
Nein, damit liegen Sie völlig richtig. Bei der von Ihnen kritisierten Wendung handelt es sich um eine klassische Kontamination, also eine Vermischung zweier Wendungen, die formale oder inhaltliche Verwandtschaft zeigen. Die hier zu beobachtende Unsicherheit bezüglich des richtigen Verbs rührt sicher auch daher, dass sowohl erstatten als auch stellen ganz unterschiedliche Bedeutungen haben können.

Beim Verb erstatten ist die (ältere) Hauptbedeutung üblicherweise »(etwas) zurückzahlen; ersetzen«. Im Neuhochdeutschen kam dann insbesondere in der Fügung »Bericht erstatten« die Nebenbedeutung »leisten« hinzu, woraus sich dann die heutige Bedeutung wie in »Anzeige erstatten« oder »Meldung erstatten« entwickelt hat, die der Duden wie folgt umschreibt:

»drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etwas in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird«
(Duden ‒ Deutsches Universalwörterbuch, 2015)

Die Wendung »einen Strafantrag stellen« geht hingegen auf »Antrag stellen« im Sinne von »beantragen« zurück, bezieht sich also stärker auf den formalen Vorgang im bürokratischen Sinne.

Um eine ähnliche Vermischung handelt es sich übrigens bei „eine Strafanzeige aufgeben“, wobei hier ein assoziativer Einfluss aus „eine Zeitungsanzeige (Annonce) aufgeben“ zu beobachten ist.

Solche Kontaminationen sind im mündlichen Deutsch bzw. in der Umgangssprache recht häufig zu beobachten. Sie gelten aber nicht als standardsprachlich und sollten daher in der Schriftsprache vermieden werden. Korrekt ist also, wie Sie es bereits vermuteten:

  • eine (Straf-)Anzeige erstatten
  • eine (Zeitungs-)Anzeige aufgeben
  • einen (Straf-)Antrag stellen

Julian von Heyl am 21.08.18 | Kommentare (2) | Visits: 6212

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Kommentare

1  Sylvia Rehmann

Wie verhält es sich dann bei dem Terminus „eine Versammlung anzeigen“? Ist man dann „Anzeigeersteller“ oder „Anzeigesteller“ ?

Geschrieben von Sylvia Rehmann am 24.11.23 12:16

2  Sylvia Rehmann

Wie verhält es sich dann bei dem Terminus „eine Versammlung anzeigen“? Ist man dann „Anzeigeersteller“ oder „Anzeigesteller“ ?

Geschrieben von Sylvia Rehmann am 24.11.23 12:17

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