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Nachgefragt

nichtsdestoweniger, nichtsdestotrotz

Während die Adverbien »nichtsdestoweniger« und »nichtsdestominder« als standardsprachlich gelten, wird »nichtsdestotrotz« auch heute noch als umgangssprachliche Mischbildung aus »nichtsdestoweniger« und »trotzdem« angesehen. Aber wie begründet sich eigentlich die Zusammenschreibung in diesen Fällen?

Frage:
Die Adverbien nichtsdestoweniger, nichtsdestominder und nichtsdestotrotz werden bekanntlich zusammengeschrieben. In den Rechtschreibregeln findet hier offenbar § 39 (1) Anwendung: »Mehrteilige Adverbien […] schreibt man zusammen, wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist.«

Jedoch ist bei den genannten Adverbien oft auch die fälschliche Getrenntschreibung zu beobachten. Und tatsächlich ist bei näherem Hinsehen schwer zu begründen, warum hier Zusammenschreibung gilt, andere feststehende und aus heutiger Sicht etwas rätselhafte Fügungen wie »zu guter Letzt« jedoch getrennt geschrieben werden. Insbesondere bei »nichtsdestotrotz« scheinen die in § 39 (1) formulierten Kriterien nicht so richtig zu greifen.

Könnten Sie erläutern, woraus sich hier die Zusammenschreibung begründet, und vielleicht noch etwas zur Wortgeschichte des kuriosen Trios sagen?
Julian von Heyl, korrekturen.de

Antwort:
Im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung sind wir noch ziemlich weit davon entfernt, alle Einzelfälle eindeutig aus Regeln ableiten zu können. Bei den Adverbien mit »desto« gibt es immerhin die Begründung, dass dieses Wort im heutigen Sprachgebrauch ziemlich fest mit »je« oder etwas Vergleichbarem verpartnert ist und ein Text wie »wir haben uns nichts desto weniger gut amüsiert« aus seinen Einzelbestandteilen heraus wohl kaum verständlich wäre.

Dass wir »zu guter Letzt« schreiben, obwohl »Letzt« außerhalb dieser Fügung ungebräuchlich ist, liegt vielleicht an parallelen Konstruktionen wie »zum guten Schluss« – und letztlich daran, dass § 39 (1) eben auch keine Regel ohne Ausnahme(n) ist.
Dr. Werner Scholze-Stubenrecht, Leiter der Dudenredaktion

Julian von Heyl am 23.08.13 | Kommentare (0) | Visits: 35302

Rubrik Nachgefragt:

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